PATENTANWALTSKANZLEI DR. MEYER-DULHEUER & PARTNER

Arbeitnehmererfinderrecht

Eine große Anzahl patentfähiger technischer Erfindungen werden im Rahmen von Arbeitsverhältnissen gemacht und werden demnach als Arbeitnehmererfindungen bezeichnet. Erfindungen, die mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers in Verbindung stehen und auf den Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhen, werden als Diensterfindungen bezeichnet. Hierbei hat der Arbeitgeber das Recht auf eine volle oder beschränkte Inanspruchnahme. Im Gegensatz dazu, kann der Erfinder bei einer freien Erfindung alleine über sein Patent verfügen. Der Erfinder hat bei der Inanspruchnahme seiner Erfindung durch den Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung. Die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner verfügt über eine weitreichende Expertise im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechts, da ein Großteil unserer Anmeldungen auf Arbeitnehmererfindungen zurückzuführen ist. Somit sind wir in der Lage, sowohl auf der Unternehmensseite als auch auf Seiten der Erfinder kompetent in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts zu beraten. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Ermittlung einer angemessenen Erfindervergütung.