PATENTANWALTSKANZLEI DR. MEYER-DULHEUER & PARTNER

Domainrecht

Mindestens ebenso wichtig wie die markenrechtliche Absicherung von Produkt- und Firmennamen sind für ein Unternehmen die Eintragung und der rechtliche Schutz von Domainnamen für eine entsprechende Internetpräsenz. Im heutigen Informationszeitalter und der multimedialen Präsenz ist es umso notwendiger, eine informative Homepage unter einem aussagekräftigen Domainnamen bereit zu stellen, der von der potentiellen Kundschaft intuitiv benutzt werden kann.

Die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner unterstützt Sie bei Kaufverhandlungen im Bereich der Domainnamen und arbeitet Ihnen die entsprechenden Verträge aus. Bei Rechtsstreitigkeiten um einen Domainnamen beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, sich gegen Verletzungen durch Dritte zur Wehr zu setzen bzw. auf Löschungsanträge oder Unterlassungsaufforderungen von Dritten zu reagieren.

Insbesondere bei Verletzungen Ihrer Markenrechte helfen wir Ihnen bei der Entwicklung und Umsetzung einer maßgeschneiderten Strategie, die je nach Ausgangslage von außergerichtlichen Verhandlungslösungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte reichen kann.

Als besonderen Service für ausländische Domaininhaber ohne deutsche Kontaktadresse bietet die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner an, als Admin-C für diese eingetragen zu werden.