PATENTANWALTSKANZLEI DR. MEYER-DULHEUER & PARTNER

Gebrauchsmusterrecht

Das Gebrauchsmuster wird häufig auch als „kleines Patent“ bezeichnet und bildet eine kostengünstige und schnelle Alternative zu einer Patentanmeldung. Bei dem Gebrauchsmuster handelt es sich, im Gegensatz zum Patent, um ein ungeprüftes Schutzrecht, welches zunächst nicht auf sachliche Schutzerfordernisse untersucht wird. Es werden in erster Linie die formellen Voraussetzungen geprüft, so dass die Eintragung in das Gebrauchsmusterregister in der Regel innerhalb weniger Monate erfolgt. Dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich sind technische Erfindungen, es können jedoch keine Verfahren beansprucht werden. Die maximale Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt, anders als beim Patent, zehn Jahre, wobei nach drei, sechs und acht Jahren eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden muss. Ein Gebrauchsmuster gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland, es gibt kein europäisches oder internationales Gebrauchsmuster, da nicht in jedem Land ein Gebrauchsmusterschutz existiert. Das Gebrauchsmuster genießt eine sogenannte Neuheitsschonfrist: Falls Sie Ihre Erfindung bereits veröffentlicht haben, ist diese dem Patentschutz nicht mehr zugänglich, da die Erfindung nicht mehr neu ist. Innerhalb von sechs Monaten ist es jedoch noch möglich, ein Gebrauchsmuster für diese Erfindung anzumelden.

Eine sogenannte „Gebrauchsmusterabzweigung“ von einer Patentanmeldung bei der die Erteilung noch nicht absehbar ist, kann für eventuelle Verletzungsverfahren von Nutzen sein. Eine Abzweigung kann innerhalb von zehn Jahren erfolgen, sofern das Patenterteilungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Sie überbrückt die sonst schutzfreie Zeit zwischen Patentanmeldung und -erteilung, so dass Ihre Erfindung trotzdem vollen Schutz genießt. Auf Antrag ermittelt das Deutsche Patent- und Markenamt die für die Patentfähigkeit relevanten Druckschriften, um die Erfolgsaussichten des Gebrauchsmusters abschätzen zu können. Dies ermöglicht eine rasche Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber potentiellen Patentverletzern, da sich eine Patenterteilung oftmals über mehrere Jahre hinziehen kann.