PATENTANWALTSKANZLEI DR. MEYER-DULHEUER & PARTNER

Gutachten

Im Vorfeld einer Schutzrechtsanmeldung beurteilen wir die Schutzfähigkeit von Neuentwicklungen in Bezug auf den Stand der Technik auf dem jeweiligen Gebiet. Ferner analysieren wir für Sie die Rechtsbeständigkeit bereits erteilter Patente oder anderer eingetragener Schutzrechte, wenn diese sich mit Ihren Interessen überlappen. Besonders im Bezug auf die Verletzung von Schutzrechten ist es äußerst wichtig, gegnerische Schutzrechte genauestens zu evaluieren. Im Rahmen von „freedom-to-operate“-Gutachten für ein Produkt oder ein Technologiefeld untersuchen wir, ob Sie in Schutzrechtspositionen von Wettbewerbern eingreifen könnten und wie hoch die Risiken im Falle einer Schutzrechtsverletzung sind. Solche Gutachten berücksichtigen erteilte Patente, zusätzlich überprüfen wir aber auch kritische Schutzrechtsanmeldungen bereits vor der Erteilung bzw. Eintragung. Somit sind wir in der Lage, ihre Technologien aktiv von der Konkurrenz abzugrenzen.

Die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner erstellt selbstverständlich auch Gutachten, in denen wir Sie über die Aktivität bestimmter Konkurrenten informieren, so dass Sie über ihre technologischen Neuentwicklungen auf dem Laufenden sind.