Schutzrechtsverletzung
Oftmals werden die sachlichen Kriterien eines Gebrauchsmusters erst bei einem Verletzungsverfahren durch das Zivilgericht oder im Löschungsverfahren vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüft. Für den Gebrauchsmusterinhaber empfiehlt sich aus diesem Grund unbedingt eine professionelle Recherche zur Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters, bevor ein Verletzer in Anspruch genommen wird. Ansonsten kann sich auch eine Schadensersatzpflicht für den Gebrauchsmusterinhaber ergeben, falls sich das Gebrauchsmuster als nicht rechtsbeständig erweist.
Im Falle einer Schutzrechtsverletzung durch Dritte, vertritt die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner ihre Mandanten national in allen Instanzen.
Bei einem Angriff aus einem eingetragenen Gebrauchsmuster kann sich der Angegriffene beispielsweise mittels eines Löschungsverfahrens zur Wehr setzen. In einem solchen Löschungsverfahren werden die Neuheit und das Vorliegen eines erfinderischen Schrittes beim Gegenstand des Gebrauchsmusters geprüft. Abhängig von dem Ergebnis dieser Prüfung, wird das Gebrauchsmuster vollständig oder teilweise gelöscht oder der Löschungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Schutzrechten gegenüber Dritten und der Verteidigung bestehender Schutzrechte gegen Angriffe. Für den jeweiligen Fall können wir mit unserem Team von Anwälten eine optimale Strategie ausarbeiten.