PATENTANWALTSKANZLEI DR. MEYER-DULHEUER & PARTNER

Geschmacksmusterrecht

Ein Muster ist nach dem Geschmacksmustergesetz die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen sind u. a. Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind.

Durch ein Geschmacksmuster können in Ergänzung zu Patenten und Gebrauchsmustern, bei denen ästhetische Gestaltungen nicht technischer Natur gerade vom Schutzbereich ausgenommen sind, zwei- und dreidimensionale Formschöpfungen, einschließlich typographischer Schriftzeichen geschützt werden. Das Geschmacksmuster schützt den optischen Eindruck, während das Patent oder Gebrauchsmuster die technische Erfindung schützt.

Schutz für ein Geschmacksmuster erlangt man durch Anmeldung und Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder dem Internationalen Büro der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), je nachdem, ob es sich um ein deutsches, europäisches oder internationales Geschmacksmuster handelt. Das Anmeldeamt prüft dabei nur die formalen Voraussetzungen für die Anmeldung, nicht jedoch die inhaltlichen Voraussetzungen, nämlich die Neuheit und die Eigenart des Musters. Diese werden erst in einem Rechtstreit geprüft, wenn der Gegner sich auf fehlende Neuheit oder Eigenart beruft.

Die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner berät Sie bei der Entwicklung einer für Sie geeigneten Schutzstrategie. Ferner unterstützen wir Sie bei der Auswahl für die Anmeldung geeigneter Abbildungen und übernehmen für Sie die Anmeldung bei den entsprechenden Ämtern. Nach der Eintragung in das Register bieten wir Ihnen die Übernahme Ihres Geschmacksmusters in die Fristenüberwachung an und sorgen zuverlässig für die fristgerechte Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren. Zudem arbeiten wir für Sie Lizenzverträge aus.