PATENTANWALTSKANZLEI DR. MEYER-DULHEUER & PARTNER

Lizenzrecht

Ein wichtiges Instrument im Bereich des geistigen Eigentums ist die Lizenzierung von Schutzrechten. Durch Lizenzverträge können Dritten einfache oder ausschließliche Rechte zur Nutzung des eigenen Schutzrechts eingeräumt werden. Diese Überlassung von Nutzungsrechten stellt neben dem Verkauf des Schutzrechts eine der wesentlichen Verwertungsmöglichkeiten eines Schutzrechts dar.

Unsere Kanzlei berät bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen für alle Arten von Schutzrechten und erstellt Vertragsentwürfe. Bei Bedarf unterstützen wir unsere Mandanten auch bei den Vertragsverhandlungen.