PATENTANWALTSKANZLEI DR. MEYER-DULHEUER & PARTNER

Markenrecht

Das Markenrecht bildet neben dem Patentrecht eines der Hauptarbeitsgebiete der Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner. Wir können auf eine langjährige erfolgreiche Tätigkeit sowohl für deutsche als auch zahlreiche internationale Mandanten zurückblicken. Dabei reicht der Bereich der Firmengröße unserer Mandanten vom Ein-Mann-Kleinbetrieb bis zur internationalen Gesellschaft, wobei für jeden ein maßgeschneidertes Konzept entwickelt und umgesetzt wird.

Die markenrechtliche Betreuung unserer Mandanten erstreckt sich von der Erstberatung, die vor allem für kleinere Firmen ohne eigene Anwälte einen hohen Stellenwert besitzt, über die Eintragung der Marke bis hin zur Durchsetzung des Schutzrechts gegenüber Verletzern. Entlang dieses Weges achten wir stets darauf, eine Lösung zu finden, die optimal auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Mandanten ausgelegt ist.

Die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner meldet sowohl in Deutschland als auch europäisch und international Marken an. Sind für bestimmte Länder lokale Vertreter notwendig, so verfügen wir weltweit über ein dichtes Netzwerk an Korrespondenzanwälten, die über das gleiche Maß an Expertise verfügen und sich bemühen, für den Mandanten das beste Ergebnis zu erzielen.

Schwerpunkte unseres markenrechtlichen Dienstleistungsangebotes sind:

  • Beratung über Schutzstrategien
  • Erstellung von Warenverzeichnissen
  • Durchführung von Recherchen
  • Einreichung der Markenanmeldungen
  • Überwachung der eingetragenen Marken
  • Beratung bei Lizenzverträgen
  • Führen von Verletzungsprozessen und Nichtigkeitsverfahren