Patentrecht
Das Patentrecht stellt das Haupttätigkeitsgebiet der Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner dar. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und der Vielzahl an technischen Gebieten, mit denen wir uns täglich beschäftigen, sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie in allen patentrechtlichen Belangen.
Wir begleiten Sie von Anfang an, arbeiten eine Anmeldung aus, helfen Ihnen bei der Entwicklung von Patentstrategien, führen Sie durch den Patenterteilungsprozess und setzen Ihre Schutzrechte nach Erteilung gegen Mitbewerber durch. Dabei vertreten wir Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Europäischen Patentamt sowie dem Bundespatentgericht und dem BGH.
Zu unseren Tätigkeiten gehören:
- Beratung zum Arbeitnehmererfinderrecht
- Stand-der-Technik-Recherchen
- Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen im In- und Ausland
- Begleitung der Anmeldung durch das Prüfungsverfahren im Inland und über unsere Korrespondenzanwälte auch im Ausland.
- Vertretung in Einspruchsverfahren vor dem Bundespatentgericht und dem Europäischen Patentamt
- Beratung zu Lizenz- und sonstigen Verträgen inkl. der Ausarbeitung von Geheimhaltungs- und Kooperationsverträgen.
- Patentrecherchen und Überwachung von Patenten
- Erstellung von Gutachten zur Rechtsbeständigkeit oder zur Verletzung von Schutzrechten sowie Bewertung von Patenten
- Vertretung in Patentverletzungsverfahren
- Vertretung in Nichtigkeitsverfahren
Wissenswertes
Geheimhaltung: Ein Gegenstand, der zum Patent angemeldet werden soll, muss neu sein. Für Erfinder ist es deshalb wichtig zu wissen, dass ihm der Patentschutz in den meisten Ländern versagt ist, wenn er seine Erfindung vor der Anmeldung zum Patent der Öffentlichkeit zugänglich macht. Es sollte deshalb das Mittel der Geheimhaltungsvereinbarung genutzt oder Stillschweigen bewahrt werden. Eine Ausnahme stellt hierbei das Gespräch mit dem Patentanwalt dar, da dieser aufgrund seines Berufes bereits zur Geheimhaltung verpflichtet ist.