Gutachten
Informationen zu den eigenen Schutzrechten oder denjenigen Dritter sind eine wichtige Grundlage für unternehmerische Entscheidungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Recht und Marketing.
Vor der Entwicklung, jedenfalls aber vor der Markteinführung oder Präsentation eines Produkts auf einer Messe, kann es z. B. angezeigt sein, ein „freedom-to-operate“-Gutachten erstellen zu lassen, um die Gefahr einer Verletzung von Schutzrechten Dritter zu reduzieren.
Gutachten der Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner zur Schutzwürdigkeit von Neuentwicklungen oder zur Rechtsbeständigkeit von erteilten Patenten können Sie bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen unterstützen.