PATENTANWALTSKANZLEI DR. MEYER-DULHEUER & PARTNER

Patentanmeldung

Um Erfindungen vor der Nachahmung durch Mitbewerber zu schützen, ist es ratsam, vor der Veröffentlichung der Neuentwicklung, bei den zuständigen Behörden für den gewerblichen Rechtsschutz eine Patentanmeldung einzureichen, sei dies nun eine deutsche, europäische oder internationale Patentanmeldung.

Es ist im Allgemeinen nicht möglich, nach der Einreichung einer Patentanmeldung noch zusätzliche Informationen in den Anmeldungstext einzubringen oder Fehler zu korrigieren. Daher ist es wichtig, alle für die Ausführung der Erfindung notwendigen Informationen bereits bei der Ausarbeitung der Anmeldung einfließen zu lassen.

Die Patentanwälte der Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner besitzen langjährige Erfahrung mit der Ausarbeitung von Patentanmeldungen und sind in der Lage, diese fachkundig durch das Prüfungsverfahren zu führen.