Patentverletzung
Wenn auch oft schon das Vorhandensein eines Schutzrechts Mitbewerber von der Nachahmung eines Produkts abhält, so kann es doch vorkommen, dass ein Konkurrent in Unkenntnis Ihrer Schutzrechte oder absichtlich Ihre Erfindung verwendet. Dann wird es notwendig, den Mitbewerber abzumahnen oder bei Uneinsichtigkeit desselben gerichtlich gegen Ihn vorzugehen, um die eigenen wirtschaftlichen Interessen zu schützen.
Die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner unterstützt Sie dabei, Ihre Schutzrechte durchzusetzen oder sich gegen Patentverletzungsklagen zu verteidigen.