PATENTANWALTSKANZLEI DR. MEYER-DULHEUER & PARTNER

Schutzstrategien

Die Frage nach der zu verfolgenden Schutzrechtsstrategie hängt vornehmlich von der Natur der Erfindung und vom Anmelder selbst ab. Nicht jede Erfindung bedarf desselben Schutzes und nicht jeder Anmelder benötigt dieselbe Art von Schutz.

Bei der Entwicklung der optimalen Schutzrechtsstrategie müssen unter Anderem Überlegungen zur Situation des Anmelders angestellt werden. Dazu gehören z. B. finanzielle Erwägungen oder die Art und Anzahl von Schutzrechten, die der Anmelder bereits besitzt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, im Vorfeld potentielle Märkte für die Erfindung zu identifizieren, sowie Orte an denen Mitbewerber Produktionsstandorte unterhalten oder betreiben könnten, denn diese Länder sind auch für den Patentschutz von Interesse.

Entsprechend den Ergebnissen solcher Überlegungen müssen die passende Art von Schutzrecht (Patent bzw. Gebrauchsmuster) sowie die Länder bzw. Regionen, in denen ein Schutz angestrebt werden soll, ausgewählt werden. Möglich sind beispielsweise ein deutsches oder anderes nationales Patent, ein europäisches Patent oder die Einreichung einer internationalen Anmeldung nach dem PCT.

Die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner hilft Ihnen dabei, die passende Schutzrechtsstrategie für Ihre Situation zu finden.