PATENTANWALTSKANZLEI DR. MEYER-DULHEUER & PARTNER

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, wie beispielsweise Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik und Kunst. Der urheberrechtliche Schutz entsteht automatisch im Moment der Schaffung des Werkes. Die geistige oder künstlerische Leistung muss jedoch eine angemessene Schöpfungshöhe aufweisen, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner berät Sie umfassend in allen Bereichen des Urheberrechts. Unser Team unterstützt Sie unter anderem beim Entwerfen und Verhandeln von urheberrechtlichen Nutzungs- und Lizenzverträgen und berät Sie bei Urheberrechtsverletzungen. Zusätzlich können wir für einen begleitenden Schutz durch Marken, Patente oder Geschmacksmuster sorgen, so dass Ihr Werk möglichst breit abgesichert ist.