PATENTANWALTSKANZLEI DR. MEYER-DULHEUER & PARTNER

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Im Bereich des Wettbewerbsrechts unterstützt die Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partner ihre Mandanten bei der Verfolgung von Wettbewerbsverletzungen der Mitbewerber und steht ihnen bei der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten mit Konkurrenten zur Seite. Insbesondere vertreten wir sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen und von Abmahnungen.