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SCHWERPUNKTE: Nichtigkeitsverfahren, Verletzungsverfahren von Patenten und Marken mit nationalen, europäischen und internationalen Bezügen, Chemie, Biochemie, Pharmazie und Anlagenbau.
Die Prüfung biotechnologischer Patentsanmeldungen ist mit Besonderheiten verbunden, die auf anderen Gebieten der Technik unbekannt sind. Oftmals ist hier der entscheidende Teil der Erfindung in neuen Nucleotid- oder Aminosäuresequenzen zu sehen. [...]
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Auf allen Gebieten der Technik ist bei der Abfassung einer Petentanmeldung und der Formulierung der die Erfindung schützenden Ansprüche immer wieder das gleiche schwierige Problem zu lösen: Der Erfinder hat eine Reihe von gelungenen Versuchen durchgeführt, er hat mit mehr oder weniger zahlreichen Experimenten neue technische Erkenntnisse erlangt und es muß nun versucht werden, die Tragweite der daraus erkennbar werdenden Erfindung abzuschätzen und in Worte zu kleiden. [...]
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Fragen des Patentschutzes biotechnologischer Erfindungen haben in den letzten Jahren immer wieder in ganz besonderem Ausmaß die Aufmerksamkeit der Fachwelt auf sich gezogen. Im Vordergrund standen dabei zunächst Überlegungen, welche Vorraussetzungen erfüllt werden müssen, bevor einer biotechnologischen Erfindung Patentschutz gewährt werden kann. [...]
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1. Einleitung
In einer bemerkenswerten Entscheidung hat die Technische Beschwerdekammer 3.3.1 des Europäischen Patentamts ihre Rechtsauffassungen zu einigen grundlegenden Fragen deutlich gamacht, die sich im Prüfungsverfahren europäischer Patentanmeldungen stellen, welche product-by-process-Ansprüche enthalten. [...]
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1. Bedeutung der Beweiserleichterung
Die Verteilung der Beweislast im Patentverletzungsprozeß richtet sich grundsätzlich nach den für den Zivilprozeß geltenden Regeln. Danach muß der Patentinhaber das Vorliegen einer Patentverletzung beweisen. Dem Patentinhaber bieten sich hierbei meist nur geringe Schwierigkeiten, wenn er seine Klage auf ein Patent stützen kann, das auf das Erzeugnis selbst gerichtet ist. [...]
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